Am 8. März stimmen wir über die Initiative zur Individualbesteuerung ab. Diese verlangt, dass Einkommen, Vermögen und die Abzüge künftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt und zwei separate Steuererklärungen eingereicht werden.
Der SBV hat mitgeholfen, das Referendum zu ergreifen, weil der Vorschlag des Parlaments für die Bauernbetriebe vor allem Nachteile mit sich bringt:
Die Individualbesteuerung würde zu einem deutlich höheren Aufwand führen, da Einkommen und Vermögen jährlich künstlich aufgeteilt werden müssten. Je nachdem sind dafür externe Fachleute nötig.
Kinderabzüge würden auf beide Eltern verteilt werden. Bei geringem oder keinem steuerbaren Einkommen eines Elternteils, wie es in der Landwirtschaft oft der Fall ist, würden diese Abzüge teilweise wirkungslos bleiben.
Es käme zu einem massiv höheren Verwaltungsaufwand von schätzungsweise 1.7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers, 1000 neuen Vollzeitstellen in der Steuerverwaltung, weiteren Verwaltungskosten von 150 Milllionen Franken sowie Steuerausfällen von 600 Millionen Franken. Gleichzeitig könnten dadurch Bundesgelder unter Druck geraten, was wiederum die Landwirtschaft treffen würde durch die Gefährdung des landwirtschafltichen Rahmenkredits mit den Direktzahlungen als eine der wenigen ungebunden Ausgabepositionen.
Der SBV unterstützt die Abschaffung der Heiratsstrafe, lehnt diese konkrete Lösung jedoch entschieden ab! Deshalb empfiehlt der SBV ein klares NEIN am 8. März 2026!
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